Blockadehilfe für Berliner Unternehmen

Spätestens nach den Rekordtonnagen der Alliierten im Februar 1949 wurde der Erfolg der Berliner Luftbrücke bei der Versorgung der Westberliner Bevölkerung deutlich. Der von sowjetischer Seite und Ostberliner Zeitungen prognostizierte Hungerwinter blieb aus, dank des innovativen Flugmanagements von Personal, Gütern und Flugzeugen. Der bevorstehende Frühling weckte Hoffnung in der Bevölkerung. Obwohl die Alliierten von Anfang an notwendige Güter und Waren für Westberliner Betriebe ein- und ausgeflogen hatten, mussten viele Unternehmen die Produktion ganz oder teilweise einstellen. Um diese vor Insolvenz zu schützen und Massenarbeitslosigkeit zu verhindern, initiierte der Berliner Magistrat verschiedene Maßnahmen, einschließlich der sogenannten „Blockadehilfe“. Dieses einmalige oder kontinuierliche, zinslose und unbefristete Darlehen konnte von jedem Westberliner Betrieb ab April 1949 in Anspruch genommen werden, um blockadebedingte Mehrkosten zu mildern. Die Zugangsvoraussetzungen waren vergleichsweise gering: Der Betrieb musste a) seine Betriebsstätte in den Westsektoren Berlins haben, b) zur Erhaltung des wirtschaftlichen Lebens von Berlin notwendig sein und c) infolge der Blockade, insbesondere durch die Unterbindung der üblichen Verkehrswege mit den Gebieten außerhalb der Westsektoren, Mehrkosten (Blockademehrkosten) nachweisen.

In der Folge erhielten zahlreiche Westberliner Betriebe diese Blockadehilfe und konnten so vor der dauerhaften Schließung bewahrt werden. Die wirtschaftliche Existenz Westberlins war gesichert, und die erste von vielen folgenden Ausnahmeregeln wurde ein voller Erfolg.